Statuten
Statuten des Vereins R.A.V.E.
Schweizerischer Verein für die Recherche, Archivierung & Vermittlung elektronischer Musik
Association suisse pour la Recherche, l'Archivage et la Valorisation de la musique Électronique
1. Name und Sitz
Unter dem Namen R.A.V.E. besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Mühledorfstrasse 15 in 3018 Bern. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
2. Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt die Erhaltung, Archivierung, Pflege und Vermittlung der elektronischen Musikgeschichte der Schweiz mit Schwerpunkt auf der Zeit von 1990 bis 2010.
Er betreibt ein Vinyl-Archiv mit etwa 20’000 Schallplatten aus den Bereichen Techno, Trance, Progressive und Acid. Dieses Archiv soll öffentlich zugänglich gemacht und durch ein Vereinslokal, ein Streaming-Studio, eine Flyer-Dokumentation sowie Veranstaltungen und Bildungsangebote ergänzt werden.
Der Verein ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:
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Mitgliederbeiträge
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Gönnerbeiträge
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Einnahmen aus Veranstaltungen und Dienstleistungen
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Spenden und Zuwendungen aller Art
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Erträge aus Crowdfunding
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Aktive Mitglieder bezahlen einen Beitrag gemäss ihrer Kategorie. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Es bestehen folgende Mitgliedschaftsformen:
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Gönner (ohne Stimmrecht)
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Vereins-Mitgliedschaft (mit Stimmrecht)
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DJ-Mitgliedschaft (mit Stimmrecht)
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Ehrenmitgliedschaft (mit Stimmrecht)
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Sponsoring-Partner (ohne Stimmrecht)
Die Mitgliedschaft wird durch die Bezahlung des jeweiligen Mitgliederbeitrags bestätigt.
Sie läuft ab dem Zeitpunkt der Bezahlung für die Dauer von einem Jahr und kann jederzeit gekündigt werden. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.
In Einzelfällen kann der Vorstand eine Mitgliedschaft ablehnen. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Beitrag vollständig zurückerstattet
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bzw. Auflösung bei juristischen Personen).
6. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Ein Ausschluss kann durch den Vorstand bei groben Verstössen gegen die Statuten oder den Vereinszweck ausgesprochen werden. Das betroffene Mitglied kann innert 30 Tagen Rekurs an die Mitgliederversammlung einlegen. Bis zum Entscheid ruhen die Mitgliederrechte.
7. Organe des Vereins
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Die Mitgliederversammlung
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Der Vorstand
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Die Ressortvorsteher
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Die Revisionsstelle
8. Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Halbjahr statt. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich per E-Mail unter Angabe der Traktanden. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder verlangt werden.
Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Kompetenzen:
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Genehmigung von Protokoll, Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget
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Wahl und Abwahl des Vorstands und der Revisionsstelle
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Festlegung der Mitgliederbeiträge
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Statutenänderungen
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Entscheid über Ausschlussrekurse
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Vereinsauflösung
Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
9. Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Er konstituiert sich selbst und verteilt die Ressorts. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt den Verein nach aussen, entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und kann Arbeitsgruppen einsetzen. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich, Spesen werden vergütet. Besondere Leistungen können angemessen entschädigt werden.
10. Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt eine Revisionsstelle (natürliche oder juristische Person) für die Dauer von zwei Jahren. Diese prüft die Jahresrechnung und berichtet an die Mitgliederversammlung.
11. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift des oder der Präsident:in zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied verpflichtet.
12. Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Datenschutz
Der Verein erhebt nur die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendigen Daten. Diese werden ausschliesslich vereinsintern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung auf swissrave.com.
14. Auflösung
Die Auflösung kann durch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins fällt ein allfälliges Restvermögen an eine steuerbefreite Organisation mit ähnlichem Zweck in der Schweiz. Eine Verteilung unter Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Originalbesitzer von Vinyl-Plattensammlungen, die dem Verein verkauft wurden, haben im Falle einer Auflösung ein Vorkaufsrecht auf ihre ursprüngliche Sammlung zum damaligen Verkaufspreis. Wird dieses Recht nicht ausgeübt, können die Sammlungen weiterverkauft werden. Der Erlös fliesst ebenfalls an eine steuerbefreite Organisation mit ähnlichem Zweck in der Schweiz.
15. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 26. Juli 2025 genehmigt und sind per diesem Datum in Kraft getreten.
Bern, 26. Juli 2025
Präsidentin: Olivia Gamper
Protokollführer: Antonio Gasser