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Rental Policy (Mietbedingungen)

1. Geltungsbereich
Diese Rental Policy regelt die Vermietung von Schallplatten aus dem öffentlichen Archiv (swissrave.com), DJ- und Event-Equipment sowie Räumlichkeiten des RAVE Vereins. Sie gilt für alle RAVE Mitglieder, die Mietleistungen in Anspruch nehmen.

Aktuelle Version ist vom 04.01.2026

2. Mietgegenstände
RAVE stellt folgende Mietobjekte zur Verfügung:
 

  • Schallplatten aus dem öffentlichen Archiv

  • DJ- und Event-Equipment

  • Räumlichkeiten, insbesondere Vereinslokal, Academy Raum, Podcast Studio und Mix-Raum an der Mühledorfstrasse 15, 3018 Bern


Alle Mietobjekte bleiben Eigentum von RAVE.

3. Mietberechtigung
Mietberechtigt sind ausschliesslich registrierte und aktive RAVE Mitglieder. RAVE behält sich vor, Mietanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Buchung und Status
Mieten werden über die Plattform swissrave.com gebucht.
Die bestellten Optionen werden von RAVE vorbereitet. Der aktuelle Status jeder Miete ist jederzeit im Member-Bereich unter „Meine Mieten“ einsehbar.

5. Preise und Zahlung
Alle Kosten werden beim Checkout transparent ausgewiesen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten vor Ort.
Zahlungsmöglichkeiten:
 

  • Online-Zahlung (je nach Angebot)

  • Vor Ort: Barzahlung oder TWINT
     

Firmenkunden können eine Rechnung erhalten, zahlbar innert 30 Tagen.

6. Versand von Schallplatten
 

  • Versandregion: ausschliesslich Schweiz

  • Versandkosten beinhalten den Versand zum Mitglied

  • Rückversandkosten gehen zu Lasten des Mitglieds

  • Schallplattenversände werden jeweils am Donnerstag aufbereitet

  • Nach Versand wird die Trackingnummer im Mietstatus sowie per E-Mail mitgeteilt


Alternativ ist eine Abholung vor Ort möglich.

7. Abholung vor Ort
Bei Abholung vor Ort erfolgt eine Reservation. Die Bezahlung kann online oder vor Ort (Bar oder TWINT) erfolgen.

8. Miete von Räumen und Equipment
Die Miete von Räumen und Equipment wird ausschliesslich vor Ort abgewickelt. Die Zahlung erfolgt im Voraus vor Ort (Bar oder TWINT).

9. Mietdauer und Rückgabe
Die vereinbarte Mietdauer ist verbindlich. Bei nicht termingerechter Rückgabe eines Mietobjekts (Schallplatten oder Equipment) wird für jeden angebrochenen Verspätungstag eine zusätzliche Tagesmiete in Rechnung gestellt.

10. Versicherung und Haftung
Alle Mietobjekte sind obligatorisch versichert. Die Versicherung deckt:
 

  • übliche Gebrauchsspuren bei Schallplatten (z.B. leichte Kratzer)

  • Gebrauchsmaterial bei Equipment

  • technische oder elektronische Defekte bei sachgemässer Nutzung


Nicht gedeckt sind Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder grobe Fahrlässigkeit.

11. Verlust und Beschädigung
Bei Verlust eines Mietobjekts haftet der Mieter zu 100 Prozent.
Der Verlust wird dem Mieter nachträglich auf Basis der aktuellen Neubeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Stark beschädigte oder nicht mehr nutzbare Mietobjekte gelten als Verlust.

12. Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, alle Mietobjekte sorgfältig und bestimmungsgemäss zu verwenden sowie vor Zugriff durch Dritte zu schützen.

13. Änderungen der Rental Policy
RAVE behält sich das Recht vor, diese Rental Policy jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Version.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern.

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